Ein kleiner Lichtblick

Die folgenden Tipps sind von uns mit bestem Wissen zusammengestellt.
Jedes Krankenhaus hat seine eigenen Richtlinien, und auch in jedem Ort handeln das Standesamt und das Jugendamt nicht gleich. Daher kann es zu Abweichungen kommen.

Bitte informiere dich vorher bei deinem zuständigen Standesamt und Jugendamt. Das zuständige Standesamt hängt vom Geburtsort des Kindes ab.


Vor der Geburt

  • Solltest du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren, weil erst ab der Schwangerschaftsbekanntgabe gilt das Mutterschutzgesetz, um dich und dein ungeborenes Kind zu schützen.

  • Für gesetzlich Krankenversicherte:
    Eine Bescheinigung für die Beantragung des Mutterschaftsgeld bekommst du bis zur vollendeten 33. SSW ausgehändigt von uns oder deiner gynäkologischen Praxis. Diesen solltest du umgehend bei deiner Krankenkasse einreichen.

  • Für unverheiratete Paare:
    Eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung für euer Kind könnt ihr im Jugendamt beurkunden lassen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig damit der Kindsvater auf der Geburtsurkunde steht. Die Sorgerechtserklärung ist wichtig damit die Verhältnisse um das Kind sofort nach der Geburt geklärt sind falls der Mutter etwas zustößt. Außerdem ist es in vielen Standesämtern nur dann möglich dem Kind den Nachnamen das Vaters zugeben wenn beide Erklärungen vorliegen.

Zur Geburt

Folgende Dokumente bitte in der Klinik für die Geburtsurkunde mit abgeben

  • Bei Verheiraten:
    Stammbuch mit Eheurkunde und allen vorhanden Geburtsurkunden

  • Bei Geschiedenen:
    Stammbuch mit Eheurkunde und allen vorhanden Geburtsurkunden
    Scheidungsurteil
    Siehe auch Unverheiratet

  • Unverheiratet:
    Geburtsurkunde von dir
    Geburtsurkunde vom Kindsvater (wenn Vaterschaftsanerkennung vorliegt)
    Geburtsurkunden von evtl. Geschwistern
    Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung

 

Die Klinik meldet die Geburt innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt.


Nach der Geburt

  • Die Geburtsurkunde kann nach ein bis zwei Wochen beim Standesamt abgeholt werden. Sie kostet euch ca. 15 Euro. Bitte nehmt zur Abholung eure Personalausweise oder Reisepässe mit.

  • Geburtsbescheinigung an die Krankenkasse schicken

  • Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen

  • Mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen

  • Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle einreichen (6-8 Wochen Bearbeitungszeit einplanen)

  • Änderung der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt, Kinderfreibetrag eintragen lassen